Staatsvertrag zur Flutung der Havelpolder
Zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle erklärt der Abgeordnete für Havelberg, Chris Schulenburg:
Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren im Landtag und wird nun in den Ausschüssen beraten.
Mit dem neuen Staatsvertrag schaffen wir nach dem Hochwasser 2013 endlich Rechtsklarheit. Verbindlich geregelt wird ein Maximalwasserstand für die Havel bezogen auf den Pegel Havelberg bis zu welchem die Anlagen und Polder ausgenutzt werden dürfen. Mit dieser Regelung schützen wir die Stadt Havelberg und damit die Einwohner und Landbesitzer. Des Weiteren wird eine gemeinsame Koordinierungsstelle gebildet, den Vorsitz hat das Land Sachsen-Anhalt, somit haben wir eine klare Steuerungsfunktion. Hinsichtlich der Kostenermittlung und -erstattung bei einer Flutung werden feste Kriterien geregelt. Bei der Kostenermittlung geht es u.a. auch um die Kosten für die Abgeltung rechtlich begründeter Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche Dritter in den Poldergebieten, die dann durch die Vertragspartner ausgeglichen werden sollen.
Für den Fall einer Nichteignung der Länder wird für eine abschließende Entscheidung eine Schiedsstelle eingerichtet.