Chris Schulenburg

Land fördert Dorfentwicklung und Tourismus

21,5 Millionen Euro Fördermittel stehen zur Verfügung

Lebendige Dörfer sind das Rückgrat des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt. Mehr als 200 Gemeinden im Land sorgen mit ihren Konzepten und Ideen dafür, dass der ländliche Raum lebenswert für die Menschen vor Ort bleibt, sich zugleich aber auch Touristen angezogen fühlen.

Um die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt zu sichern, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Investitionen in die Dorfentwicklung sowie in kleine touristische Maßnahmen mit insgesamt 21,5 Millionen Euro. Die Summe steht im Rahmen der EU-Förderprogramme „Dorfentwicklung“ und „touristische Infrastruktur“ zur Verfügung. Antragsfrist ist der 16. Mai 2022. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen (etwa Vereine) und Privatpersonen.

Hintergrund:

Die Förderprogramme „touristische Infrastruktur“ und „Dorfentwicklung“ sind Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil D - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung.

Anträge, die am 16. Mai 2022 (Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass die Vorhaben förderwürdig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget hierfür beträgt 21,5 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI.

Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6314 und 6315). Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung: www.alff.sachsen-anhalt.de