Bau der A14 - Baurecht für alle Abschnitte
Baurecht für alle Abschnitte der A 14-Nordverlängerung
Seit heute besteht für die komplette A 14-Nordverlängerung Baurecht. „Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den künftigen Autobahnabschnitt zwischen Osterburg und Seehausen liegen nun auch für den letzten noch fehlenden Abschnitt in Sachsen-Anhalt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der knapp 17 Kilometer langen Strecke vor“, erklärte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg. „Das ist ein besonderes Datum für Sachsen-Anhalt“, sagte Webel. „Wenn heute sozusagen der letzte Planungsordner geschlossen wird, liegen knapp 18 Jahre akribischer Arbeit nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, mit Höhen und Tiefen, hinter uns“, fügte er hinzu.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrseinheit (VKE) 2.2., von der Anschlussstelle (AS) Osterburg bis zur AS Seehausen-Nord, wird in der Zeit vom 2. bis zum 15. Februar 2021 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht. Außerdem können die Unterlagen währenddessen in der Landeshauptstadt Magdeburg und in der Hansestadt Osterburg sowie in der Verbandsgemeinde Seehausen eingesehen werden, wo je eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Plans ausgelegt wird.
Mit dem Ende der Veröffentlichung gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau des Autobahnabschnitts betroffen sind. Gegen den rund 2.000 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden.
Daten und Fakten zur A 14-Verkehrseinheit (VKE) 2.2,
AS Osterburg bis AS Seehausen-Nord/Landesstraße (L) 2;
Länge: 16,78 km; zweibahnig, vierstreifiger Querschnitt
Kosten: rd. 118,7 Millionen Euro