Chris Schulenburg

Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild zulässig

Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz veröffentlicht

 

Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zulässig - neue Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz in Kraft getreten

Zu den neuen Regelungen in der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Chris Schulenburg:

Mit der Verkündung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz kann nun auch in Sachsen-Anhalt Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarzwild eingesetzt werden. In anderen Bundesländern, u.a. in Brandenburg, war das schon rechtlich möglich.

Das dämmerungs- und nachtaktive Schwarzwild konnte vorher hauptsächlich in den hellen Mondphasen bejagt werden. Mit der Neuregelung können im Sinne der Waidgerechtigkeit, z.B. mit einer hochmodernen Wärmebildtechnik, das Wild viel besser angesprochen und Fehlabschüsse verhindert werden. Wildschäden in den verschiedenen landwirtschaftlichen Flächen, wie z.B. in den Mais- und Weizenschlägen, sowie an den Deichanlagen können durch die effektivere Bejagung reduziert und Schadenersatzzahlungen durch die Jagdpächter abgewendet werden.

Vor dem Hintergrund der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest können die ca. 2100 Jäger in der Altmark die Schwarzwildbestände viel stärker begrenzen und gleichzeitig werden die Gefahren für die Schweinehalter verringert.