Chris Schulenburg

Feuerwehrkameraden können höhere Entschädigung erhalten

Stärkung des Ehrenamtes

 

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat die Kommunal-Entschädigungsverordnung (DOWNLOAD) geändert, die Änderungsverordnung vom 8. Mai 2020 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die festgelegten Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt wurden angehoben.

Das Ministerium für Inneres und Sport stellt mit der Änderung der KomEVO sicher, dass die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Brandschutz durch die Kommunen angemessen gewürdigt und die Kommunen ihre Wertschätzung für das Ehrenamt ausdrücken können. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen. (Quelle MI LSA)