Chris Schulenburg

Messerverbotszonen an gefährlichen Orten

Innenstadtbereiche sicherer machen

 

Schulenburg: Verordnungsermächtigung zur Einrichtung von Messerverbotszonen in Sachsen-Anhalt nutzen!

 

Innenminister Holger Stahlknecht hat die Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen-Anhalts für das Jahr 2019 vorgestellt und einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung bezüglich Straftaten mit dem Tatmittel Messer benannt. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:

 

„Messerangriffe haben in den vergangenen Jahren enorm und besorgniserregend zugenommen. Das hat auch damit zu tun, dass die Hemmung, Aggressionen auszuleben, viel geringer geworden ist. Dunkelfeldbefragungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigen einen Trend zum häufigeren Messertragen, insbesondere bei Menschen zwischen 14 und 39 Jahren. Als Gründe für das Mitführen eines Messers werden insbesondere die Angst, Opfer einer Straftat zu werden sowie die Orientierung an Männlichkeitsnormen angeführt. Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter haben unserer Auffassung nach an öffentlichen Orten nichts zu suchen, da bereits das Beisichführen eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Diese Messer eignen sich besonders dazu, als Hieb- oder Stoßwerkzeuge missbraucht zu werden.

 

Durch die Neuregelungen im Waffengesetz werden die Länder ermächtigt, dass das Mitführen von Waffen und gefährlichen Messern an bestimmten belebten Orten (z. B. Fußgängerzonen, Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs) verboten werden kann. Allerdings wird es Ausnahmen von den Verboten für Fälle geben, in denen für das Mitführen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches ist z. B. gegeben bei Händlern und Gewerbetreibenden, Handwerkern, Anglern sowie Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse, die behördlich auf ihre Zuverlässigkeit überprüft sind.

 

Die neue Regelung muss auf möglichst viele besonders frequentierte Orte in Sachsen-Anhalt angewandt werden, um einen besseren Schutz der Menschen im öffentlichen Raum gewährleisten zu können. Darüber hinaus fordert die CDU-Fraktion, dass zukünftig das Tatmittel Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik bundeseinheitlich erfasst wird.“